Partner Informationen 2010

Hier finden Sie akutelle Markt- und Brancheninformationen unserer Partner zu den Themen Family Office, Familienunternehmen und Private Wealth Management:

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Mandanteninformation Nr. 5/2010
26.7.2010


BGH, Beschluss vom 29.6.2010 (XI ZR 308/09) - „Kickback VII“ – keine Berufung auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum für die Zeit nach 1990

Durch Beschluss vom 29.6.2010 (XI ZR 308/09) hat der XI. Zivilsenat entschieden, dass sich eine Bank, die es unterlässt einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinzuweisen, jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen kann.


Aktuelle Rechts- und Steuerthemen praxisnah kommentiert von SJ Berwin
Juli2010:

SJB Private Clients Team Newsletter Juli 2010

In dieser Ausgabe:
I. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige
II. Restriktionen für die Selbstanzeige durch den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 20. Mai 2010
III. Künftige Einschränkungen der Selbstanzeige durch den Gesetzgeber
 
I. Formale Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige
Wer in Fällen der Steuerhinterziehung unvollständige oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei - so lautet dieKernaussage der gesetzlichen Regelung in § 371 StGB zur strafbefreienden Selbstanzeige.

Diese Voraussetzungen können aber nicht einfach dadurch erfüllt werden, dass dem Finanzamt Ordner mit Einzelbelegen über dieKontenbewegungen zur Auswertung übergeben werden. Auf diese von der Finanzverwaltung und Rechtsprechung schon immervertretene Auffassung ist nunmehr nochmals von der Oberfinanzdirektion Koblenz in einer Pressemitteilung vom 25. Mai 2010hingewiesen worden. Die Finanzverwaltung sah sich zu dieser Pressemitteilung veranlasst, weil Steuerpflichtige und auch Beraterden erheblichen Aufwand einer detaillierten Auswertung der Bankbelege scheuen und einfach die gesammelten Belege,Kontoauszüge und Depotverzeichnisse beim Finanzamt einreichen. Diese teilweise geübte Verfahrensweise dürfte vor allem mitder Tatsache zusammenhängen, dass die Banken Erträgnisaufstellungen für einzelne Jahre nicht mehr erstellen können und dasseine Auswertung der steuerpflichtigen Spekulationsgeschäfte in vielen Fällen nicht geliefert wird.

Auch wenn die Bank entsprechende Auswertungen nicht zur Verfügung stellen kann, muss die beim Finanzamt eingereichteSelbstanzeige so detailliert aufbereitet sein, dass das Finanzamt ohne größere eigene Ermittlungen und ohne größere Prüfung dieNachveranlagung durchführen kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass die nachzuerklärenden Einkünfte in einem amtlichenSteuerformular enthalten sein müssen.

Aus „Fairnessgründen" sind die Finanzämter aber regelmäßig bereit, den Steuerpflichtigen, der eine solche „ungeordnete"Selbstanzeige einreicht, auf die Unzulänglichkeiten hinzuweisen und ihm eine Nachfrist für die Nachbesserung zu setzen. Werdendie notwendigen Angaben dann aber nicht nachgeholt, werden die Finanzämter von einer unwirksamen Selbstanzeige ausgehen.In diesem Fall kommt es zur strafrechtlichen Verfolgung der Steuerhinterziehung.Auch wenn dies mit einem höheren Kostenaufwand für den Steuerpflichtigen verbunden ist, ist die Selbstanzeige nur dannsinnvoll, wenn die Einkünfte detailliert ermittelt werden und die eingereichten Daten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.Entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, die Selbstanzeige selbst vorzubereiten und genügt er den gesetzlichen Anforderungennicht, so kann er unter Umständen seine Straffreiheit riskieren. Die Investition in einen kompetenten Berater lohnt sich daher.

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Mandanteninformation Nr. 4/2010
09.06.2010

Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)

Durch Rundschreiben Nr. 4/2010 vom 7.6.2010 hat die BaFin – seit längerem - angekündigte „Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)“ aufgestellt. Ebenso wie die vom Aufbau her ähnlichen MaRisk enthält das Rundschreiben einen „Allgemeinen Teil“ (Modul AT) und einen „Besonderen Teil“ (Modul BT). In Modul AT befinden sich grundsätzliche Prinzipien zu den im 6. Abschnitt des WpHG geregelten Organisations- und Verhaltenspflichten. Im Modul BT werden die einzelnen Vorschriften und Pflichten, die sich an die Compliance-Funktion des Wertpapierdienstleistungsunternehmens richten, näher erläutert.

 


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Mandanteninformation Nr. 3/2010
06.05.2010

Gesetzesentwurf zu geschlossenen Fonds: Für Vertrieb, Beratung und Vermittlung künftig § 32 KWG Zulassung
erforderlich

Vor wenigen Tagen hat das Bundesfinanzministerium einen „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ vorgelegt. Dieser Entwurf bestätigt die bereits in unserer Mandanteninformation Nr. 2/2010 veröffentlichte Prognose, wonach künftig weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Vermögensanlagen, insbesondere auch Anteilen an geschlossenen Fonds, einer Erlaubnispflicht der BaFin unterliegen.


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Aktuelle Rechts- und Steuerthemen praxisnah kommentiert von SJ Berwin
März 2010:

SJB Private Clients Team Newsletter März 2010

In dieser Ausgabe:
I. Gestufte Selbstanzeige und Teil-Selbstanzeige möglich
II. Keine Strafbefreiung bei Tatentdeckung
III. Selbstanzeige in verdeckter Stellvertretung
IV. Dringender Handlungsbedarf

Das Entdeckungsrisiko für die Steuerhinterziehung hat sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen stark erhöht. Auch wenn dieZulässigkeit des Ankaufs von Daten-CD/DVDs zu Recht in Zweifel gezogen wird, so zeigt die aktuelle Praxis, dass bereits wenigeWochen nach dem Ankauf der Daten-CD deutsche Steuerfahnder erste Hausdurchsuchungen aufgrund von gerichtlichen Durch-suchungsbeschlüssen vorgenommen haben.Vor dem Hintergrund der zu erwarteten Welle von Ermittlungsmaßnahmen und der noch nicht beendeten Diskussion über einekünftige Abschaffung gewinnt die Selbstanzeige noch stärker an Bedeutung.


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BKL-Mandanteninformation Nr. 2/2010
05.03.2010

Vertrieb geschlossener Fonds soll gemäß einer Gesetzesinitiative des BMF weiter reguliert werden

In einer aktuellen Pressemitteilung vom 03.03.2010 (Pressemitteilung Nr. 8/2010) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) angekündigt, dass es einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung
der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes plane. Die Finanzmarktkrise habe gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte große Bedeutung zukomme. Diese Gesetzesinitiative könnte u.a. weitreichende Konsequenzen für solche Unternehmen (bspw. freie Vermögensberater, Multi Family Offices) haben, die bislang erlaubnisfrei Beratungsdienstleistungen im Hinblick auf den Vertrieb geschlossener Fonds oder anderer Beteiligungsformen erbringen.


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Aktuelle Rechts- und Steuerthemen praxisnah kommentiert von SJ Berwin
Februar 2010

SJB Private Clients Team Newsletter Februar 2010

Die Selbstanzeige im Kontext der aktuellen Entwicklungen
In dieser Ausgabe:
1. Informationsaustausch mit Liechtenstein
2. Informationsaustausch mit Luxemburg
3. Informationsaustausch mit der Schweiz
4. BMF-Schreiben über nicht kooperierende Länder
5. Änderungen auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2009
6. Kauf von Schweizer Kontendaten
7. Handlungsempfehlungen

Nicht nur die tagespolitische Diskussion über den Ankauf von Daten ist für die aktuellen Entwicklungen im
Bereich des Informationsaustauschs von Bedeutung. So sind auch andere Maßnahmen eingeleitet
worden, die verdeutlichen, dass sich das Entdeckungsrisiko für in Deutschland Steuerpflichtige im Hinblick
auf bisher nicht versteuerte Einkünfte aus dem Ausland erhöht hat.


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BKL-Mandanteninformation Nr. 1/2010
08.01.2010

1. Änderung des Erbschaftsteuergesetzes zum 01.01.2010

Das erst zum 01.01.2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreformgesetz wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, zu dem der Bundesrat am 18.12.2009 seine Zustimmung erteilte, zum 01.01.2010 bereits in einigen Punkten geändert. Die Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes betreffen insbesondere die Steuersätze für Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister; Neffen und Nichten) und die Voraussetzungen für die Verschonung von Betriebsvermögen.

 

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